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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 17/23

Datum:
25.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 17/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0825.12E17.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 6021/22
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Verfahren wird auf 3.144 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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