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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 102/23

Datum:
02.03.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 102/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0302.12E102.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 2837/22
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Antragstellerin wird hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands des erstinstanzlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T.    aus E.        beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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