Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 3130/20

Datum:
30.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 A 3130/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0830.11A3130.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 10 K 1874/15
Leitsätze:

Der Inhalt einer straßenrechtlichen Widmung ist anhand einer Auslegung nach dem Empfängerhorizont (§ 133 BGB entsprechend) zu ermitteln. Die gewählte Formulierung muss es dem Adressatenkreis gegebenenfalls unter Einbeziehung der äußeren Umstände ermöglichen, die im jeweiligen Einzelfall betroffene Verkehrsfläche, die die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten soll, zu identifizieren. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Teile, die technische Bestandteile der Straße im Sinne von § 2 Abs. 2 StrWG NRW sind und denen eine dienende Funktion für den Gemeingebrauch der Straße zukommt, auch gewidmet sein sollen.

Fehlt die Zustimmung des Eigentümers zur Widmung nach § 6 Abs. 5 StrWG NRW, ist die Widmung jedenfalls dann nichtig im Sinne von § 44 Abs. 1 VwVfG NRW, wenn die Behörde die Widmung bewusst rechtswidrig ohne Zustimmung des Eigentümers vollzogen hat (hier verneint).

Ist eine nicht nichtige Widmung bestandskräftig geworden, steht dem Eigentümer eines mit einer Straße überbauten Grundstücks kein Folgenbeseitigungsanspruch zu. Der geschaffene Zustand ist in diesem Fall wegen der aufgrund der wirksamen Widmung bestehenden Duldungspflicht nicht rechtswidrig.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 57 59 60 62 64 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank