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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1148/22

Datum:
23.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1148/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0223.10B1148.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 1637/22
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen je zur Hälfte die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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