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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 469/22

Datum:
12.07.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 469/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0712.7B469.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 265/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000.- Euro festgesetzt.

 
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