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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 246/22

Datum:
07.04.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 246/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.6E246.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2021/21
Schlagworte:
Fortsetzung eines Bewerbungsverfahrens Streitwertfestsetzung
Normen:
GKG §52 Abs.2; GKG §52 Abs.6
Leitsätze:

Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die weitere Einbeziehung in ein Bewerbungsverfahren gerichteten Verfahren.

Der Streitwert bemisst sich in einem Verfahren, welches lediglich die Zulassung eines Bewerbers zu einem Stellenbesetzungsverfahren bzw. die Einbeziehung eines Bewerbers in ein Auswahl-/Bewerbungsverfahren betrifft, nach dem Auffangstreitwert.

 
Tenor:

Der Streitwert wird unter Änderung von Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 27. Januar 2022 auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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