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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 162/22

Datum:
14.04.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 162/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0414.6E162.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5733/21
Schlagworte:
Streitwert Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Schadensersatz
Normen:
GKG §52 Abs.6 S.1 Nr.1; GKG §52 Abs.7
Leitsätze:

Teilweise erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf Schadensersatz gerichteten Klageverfahren.

Ein neben dem Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis verfolgtes darauf bezogenes Schadensersatzbegehren wirkt sich nach § 52 Abs. 7 GKG nicht streitwerterhöhend aus.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss geändert.

Der Streitwert wird für das Klageverfahren auf 31.962,36 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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