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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 581/22

Datum:
13.06.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 581/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0613.6B581.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 197/22
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Einstweiliger Rechtsschutz Vorwegnahme der Hauptsache Unabwendbare Nachteile
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; BeamtStG § 23 Abs. 3
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Brandmeisteranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der (vorläufigen) Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe.

Wirtschaftliche und berufliche Nachteile, insbesondere der Verlust von Fähigkeiten und Kenntnisse für die Tätigkeit bei der Feuerwehr und der fehlenden Möglichkeit, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Ruhestandsbezüge zu erdienen, begründen keinen erheblichen Ausnahmefall, der eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würde.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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