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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 521/22

Datum:
14.12.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 521/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:1214.6B521.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2304/21
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Steueramtmanns in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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