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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1707/21

Datum:
02.02.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1707/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0202.6B1707.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1243/21
Schlagworte:
Anordnung der sofortigen Vollziehung, Begründung, Einzelfallbezug
Normen:
VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeibeamten auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, mit er sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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