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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 857/20

Datum:
25.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 857/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0125.6A857.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 4051/18
Schlagworte:
Polizeivollzugsdienst Einstellung charakterliche Eignung
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers, der wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung nicht in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6
 

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