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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 487/20

Datum:
24.11.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 487/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:1124.6A487.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2474/18
Schlagworte:
Schadensersatz unterbliebene Beförderung
Normen:
BGB § 839 Abs. 3
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Hauptbrandmeisters, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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