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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3520/20

Datum:
05.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3520/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0105.6A3520.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 2891/19
Schlagworte:
gesundheitliche Eignung
Normen:
BeamtStG § 23 Abs. 3
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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