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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3373/19

Datum:
07.04.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3373/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.6A3373.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5648/17
Schlagworte:
Amtszulage Beurteilungsmaßstab halber Notenschritt Statusunterschied Statusvorsprung
Normen:
GG Art.33 Abs.2
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Hauptbrandmeisters auf Zulassung der Berufung, der die Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung begehrt.

Eine Beurteilung unter Anwendung des Maßstabs der niedrigeren Besoldungsgruppe ohne Amtszulage führt bei einem Bewertungssystem mit nur fünf Punktwerten ohne Binnendifferenzierung nicht zwingend zu einer um eine Notenstufe besseren Bewertung als eine Beurteilung derselben Leistungen, die sich fehlerhaft am Maßstab des Amtes mit Amtszulage orientiert hatte.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

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