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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2710/21

Datum:
28.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2710/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0128.6A2710.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 1360/21
Schlagworte:
Stellenbesetzung Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehr Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes Höchstaltersgrenze Ausnahme
Normen:
GG Art. 33 Abs. 4; BHKG § 8 Abs. 2; LBG NRW § 14 Abs. 3, Abs. 10
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers um eine Stelle im Bereich des Einsatzpersonals der Berufsfeuerwehr, dessen Bewerbung wegen des Überschreitens der Höchstaltersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis abgelehnt worden war.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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