Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2255/21

Datum:
06.07.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2255/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0706.6A2255.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7373/20
Schlagworte:
Entlassung Beamtenverhältnis auf Widerruf Charakterliche Eignung Foto- und Videoaufnahmen während des Dienstes Ermessen
Normen:
BeamtStG § 23 Abs. 4
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wendet.

Der Dienstherr überschreitet nicht die Grenzen seines Beurteilungsspielraums, wenn er einem Kommissaranwärter die charakterliche Eignung für das Amt des Polizeivollzugsbeamten abspricht, der entgegen entsprechender Belehrungen während des Diensts wiederholt mit seinem privaten Smartphone Foto- bzw. Videoaufnahmen fertigt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank