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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 770/22

Datum:
23.11.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 770/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:1123.4E770.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 7293/21
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2022 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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