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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 229/22

Datum:
05.04.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 229/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0405.4E229.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 2579/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.1.2020 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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