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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 196/22

Datum:
07.04.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 196/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.4E196.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 2579/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 4.1.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.2.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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