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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 656/22

Datum:
11.07.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 656/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0711.4B656.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 L 365/22
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 12.5.2022 wird eingestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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