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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 E 86/22

Datum:
07.03.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 E 86/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0307.2E86.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 694/21
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerden ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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