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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 B 683/22

Datum:
03.06.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 B 683/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0603.21B683.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 14 L 942/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

 
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