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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1756/21

Datum:
27.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1756/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0127.1B1756.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 1476/21
Schlagworte:
fristlose Entlassung Wohlverhaltenspflicht außerdienstliches Verhalten ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung Nachahmungsgefahr Gruppenchat Messenger Bilder rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalts Thumbnail Cache-Datei gefälschtes Rezept Betrug Urkundenfälschung Unschuldsvermutung Verhältnis der Entlassung zu einem Disziplinarverfahren
Normen:
SG §55 Abs.5; SG §17 Abs.2; SG §8; StGB §263; StGB §267; EMRK Art.6 Abs.2
Leitsätze:

Einzelfall einer fristlosen Entlassung (§ 55 Abs. 5 SG) eines Soldaten auf Zeit, der über einen längeren Zeitraum an zumindest zwei Gruppenchats mit rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalten teilgenommen hat und sich mit gefälschten Rezepten in mehreren Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente verschafft hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.513,61 Euro festgesetzt.

 
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