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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1636/21

Datum:
13.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1636/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0113.1B1636.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1058/21
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, von einer Besetzung des Dienstpostens „Referatsleiterin/Referatsleiter (m/w/d) Revision Bundeswehr“ beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (DP-ID 30377610) abzusehen – im Falle einer bereits erfolgten Besetzung des Dienstposten mit dem Beigeladenen diese rückgängig zu machen – und auf diesem Dienstposten keine Beförderungen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16BBesO vorzunehmen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 23.735,57 Euro festgesetzt.

 
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