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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 154/21

Datum:
20.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 154/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0120.19E154.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 941/20
Normen:
BGB § 683; BGB § 670; BGB § 684 Satz 1
Leitsätze:

Einzelfall eines fehlenden Fremdgeschäftsführungswillens eines Hinterbliebenen, der ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung seines verstorbenen Stiefvaters in dessen Räumlichkeiten beauftragt hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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