Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 233/21

Datum:
22.06.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 233/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0622.19B233.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1377/20
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Antragsgegner zu 1. wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für den Antragsteller zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch anzusetzen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen der Antragsteller und der Antragsgegner zu 1. jeweils zur Hälfte. Der Antragsteller trägt daneben die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2., der Antragsgegner zu 1. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank