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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 E 493/22

Datum:
20.09.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 E 493/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0920.18E493.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 K 2943/21
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.         , C.    , wird abgelehnt.

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren 11 K 2943/21 Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt E.         aus C.    beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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