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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 247/22

Datum:
13.04.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 247/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0413.12B247.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 177/22
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

2. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2022- 19 L 177/22 - ist hinsichtlich der Ablehnung des Antrags der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.

 
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