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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1149/22

Datum:
01.12.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1149/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:1201.10B1149.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1185/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen, als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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