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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1034/22

Datum:
24.10.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1034/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:1024.10B1034.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 626/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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