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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/19.NE

Datum:
29.09.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 D 48/19.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0929.7D48.19NE.00
 
Tenor:

Der Antrag wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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