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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1841/21

Datum:
18.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1841/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0118.7B1841.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 1143/21
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875.- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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