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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1373/21

Datum:
08.10.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1373/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1008.7B1373.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 1480/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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