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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 370/21

Datum:
22.12.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 370/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1222.6E370.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7083/19
Schlagworte:
Streitwertbeschwerde Laufbahnprüfung Auffangstreitwert endgültiges Nichtbestehen einer Einzelleistung
Normen:
GKG § 52 Abs. 1;; GKG § 52 Abs. 2;; GKG § 45 Abs. 1
Leitsätze:

Streitwert einer Klage, die auf die Neubewertung einer Fachmodulprüfung im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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