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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 886/21

Datum:
21.06.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 886/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0621.6B886.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 221/21
Schlagworte:
Einstellung Polizeivollzugsdienst
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Antragsgegner verpflichtet werden soll, den Antragsteller weiterhin am Auswahlverfahren für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Land Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu lassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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