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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 59/21

Datum:
16.02.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 59/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.6B59.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 900/20
Schlagworte:
Dienstpostenbesetzung ämtergleich
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens mit der Beigeladenen wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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