Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 296/21

Datum:
18.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 296/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0518.6B296.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2051/20
Schlagworte:
Entlassung Bewährung Probebeamtin charakterliche Eignung Ladendiebstahl
Normen:
BeamtStG §23 Abs. 3 S.1 Nr.2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Beamtin auf Probe, die sich gegen ihre Entlassung wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank