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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 206/21

Datum:
17.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 206/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0517.6B206.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1728/20
Schlagworte:
dienstliche Beurteilungen inhaltliche Auswertung
Normen:
GG Art.33 Abs.2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberamtsanwalts in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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