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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2055/20

Datum:
25.03.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2055/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0325.6B2055.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2370/20
Schlagworte:
Kommissaranwärterin Polizeibeamtin Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zwingende Gründe charakterliche Eignung rechtsextreme Chatgruppe
Normen:
BeamtStG §39
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die sich gegen das wegen rechtsextremer Chatnachrichten ihr gegenüber ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6840/20 gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums E.     vom 13. Oktober 2020 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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