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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2032/20

Datum:
09.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2032/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0409.6B2032.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1918/20
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtsrats in einem Stellenbesetzungsverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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