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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1877/20

Datum:
23.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1877/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0423.6B1877.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 2058/20
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Beurteilungsgespräch Kausalität
Leitsätze:

Das Unterbleiben eines vorbereitenden Beurteilungsgesprächs führt - anders als das Unterbleiben von im Stadium der Leistungserbringung zu führenden Mitarbeiter- bzw. Personalführungsgesprächen - regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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