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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1351/21

Datum:
22.10.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1351/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1022.6B1351.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 629/21
Schlagworte:
Versetzung Freigabe
Normen:
LBG NRW § 25
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin, deren Eilantrag auf die Verpflichtung des Antragsgegners zur Abgabe einer Freigabeerklärung zu ihrer Versetzung gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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