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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1324/21

Datum:
05.10.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1324/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1005.6B1324.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 494/21
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers gegen die Ablehnung seines im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verfolgten Antrags auf Fortführung des wegen gesundheitlicher Nichteignung (Colitis ulcerosa) abgebrochenen Bewerbungsverfahrens um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW im Jahr 2021.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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