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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1109/20

Datum:
05.03.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1109/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.6B1109.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 448/20
Schlagworte:
Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Beurteilungsbeitrag Schwerbehinderung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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