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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 725/19

Datum:
10.03.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 725/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0310.6A725.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2301/18
Schlagworte:
Mindesturlaub Urlaubsabgeltung
Normen:
FrUrlV NRW §19a Abs. 1 Satz 6; FrUrlV NRW §18 Abs. 3 Satz 3
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars a.D., dessen Klage auf die finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 3.000,00 Euro festgesetzt.

 
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