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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 4715/19

Datum:
02.12.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 4715/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1202.6A4715.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2033/18
Schlagworte:
Schadensersatz Dienstpflichtverletzung Grobe Fahrlässigkeit Sonderrechte Verkehrsunfall unangepasste Geschwindigkeit
Normen:
BeamtStG § 48 Satz 1; StVO § 35; StVO § 38
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeibeamten, der sich mit seiner Klage gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Dienstherrn wegen der grob fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Funkstreifenwagen wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 18.005,75 Euro festgesetzt.

 
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