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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 4342/19

Datum:
10.09.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 4342/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0910.6A4342.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 812/17
Schlagworte:
Rüstzeiten Polizei Anerkennung Entschädigung Schadensersatz
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Klageverfahren, das auf Zahlung von Entschädigung bzw. Schadensersatz für rückwirkend als Arbeitszeit anerkannte Rüstzeiten gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 900,00 Euro festgesetzt.

 
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