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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3742/19

Datum:
25.11.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3742/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1125.6A3742.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 12795/17
Schlagworte:
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf Polizeidienst charakterliche Eignung beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht Abstandsgebot persönliche Kontakte in das Rockermilieu Bandidos
Normen:
BeamtStG § 23 Abs. 4
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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