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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2925/20

Datum:
27.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2925/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0827.6A2925.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 9964/17
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit Gleichstellungsbeauftragte Mitwirkung
Normen:
LGG NRW §17f.; VwVfG NRW §46; BeamtStG §26
Leitsätze:

Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten gegen ein Urteil, mit dem die Zurruhesetzung eines Oberbrandmeisters wegen Dienstunfähigkeit aufgehoben worden war.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

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