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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2266/20

Datum:
23.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2266/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0823.6A2266.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 12 K 3207/18
Schlagworte:
Anerkennung von Dienstzeiten im Wechselschichtdienst
Normen:
LBG NRW §114 Abs.2
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines, dessen Klage auf die Anerkennung von Dienstzeiten im Wechselschichtdienst gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

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